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Einsprache gegen Einschätzungsentscheid trotz fehlender Steuererklärung möglich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Mai 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Anfechtung Einschätzungsentscheid: Es kann trotz fehlender Steuererklärung und nicht erbrachtem Nachweis der Gesamteinkommenssituation auf eine Einsprache eingetreten werden. Die Rekurskommission tritt bei weiterhin fehlender Steuererklärung und nicht erbrachtem Nachweis auf das Rechtsmittel dennoch nicht ein.



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