Einsprache gegen Ermessenstaxation nur mit Steuererklärung
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. Feb. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Auf eine Einsprache gegen eine Ermessenstaxation tritt die Steuerverwaltung nur ein, wenn mit der Einsprache ein ausgefüllte Steuererklärung zur Begründung eingereicht wird