Einsprache gegen Ermessensveranlagung nur mit Steuererklärung
- Thanusiya Wimalanathan
- 9. Sept. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Auf die Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung kann nur eingetreten werden, wenn innert der Einsprachefrist die Steuererklärung eingereicht wird.