Einsprache gegen Ermessensveranlagung nur mit Steuererklärung
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Apr. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Auf eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung kann nur eingetreten werden, wenn innerhalb der Einsprachefrist auch eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung eingereicht wird.