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Einsprache nach Fristablauf unzulässig trotz Hinweis auf Fehler

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Nach Ablauf der Einsprachefrist kann auf eine Einsprache auch dann nicht eingetreten werden, wenn der Steuerpflichtige vor der Veranlagung auf Fehler in der Deklaration hingewiesen hat.



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