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Einsprache verspätet trotz mangelhafter Eröffnung an Pflichtigen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Eine Einsprache gilt auch dann als verspätet,  wenn eine Veranlagung infolge Eröffnung an den Pflichtigen statt an den Vertreter mangelhaft ist und der Pflichtige untätig blieb.



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