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AutorenbildMichal Sosnecki

Einzelbewertung bei Grundstücken, Gruppenbewertung für gleichartige Güter möglich

Grundstückbewertung: Im schweizerischen Steuerrecht gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung; eine Gruppenbewertung ist jedoch bei mehr oder weniger gleichartigen Gütern ausnahmsweise zulässig. Wird die buchmässige Behandlung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes als Gesamtheit selbst gewählt, ist es nicht willkürlich, wenn Abschreibungen nur insoweit zugelassen werden, als sie mit Blick auf den einen einzigen Bilanzposten bildenden Gesamtwert des Bodens angezeigt sind.



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