top of page

Entgelt für Konkurrenzverbot als steuerbares Einkommen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Sind die Veräusserer von Anteilsrechten aufgrund eines detailliert geregelten Konkurrenzverbots weitgehende Verpflichtungen eingegangen, so ist der entsprechende Anteil des Entgelts als steuerbares Einkommen zu qualifizieren. Die Behauptung, die diesbezügliche Vereinbarung sei aus steuerlichen Gründen bloss vorgetäuscht, würde nicht gehört (Treu und Glauben).



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page