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Entschädigung bei enteigneter Liegenschaft steuerbar

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Feb. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine enteignete Liegenschaft zweckwidrig verwendet, ist diese an den ehemaligen Eigentümer zurück zu übertragen. Verzichtet der ehemalige Eigentümer auf die Rückübertragung gegen Entschädigung, stellt diese Entschädigung steuerbares Einkommen und nicht eine Entschädigung für die Nichtausübung eines Rechts dar.



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