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Entschädigung bei Obsiegen im kantonalen Verfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Juni 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Obsiegen die Beschwerdeführer im kantonalen Verfahren, ist ihnen eine Entschädigung notwendiger und verhältnismässig hoher Kosten zuzusprechen.



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