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AutorenbildMichal Sosnecki

Entschädigung für Verlust steuerbar, keine Schenkung

Die Entschädigung einer libanesischen Handelsgesellschaft, welche die Ehefrau für den Verlust ihres Ehemanns bei einem Terroranschlag erhalten hat, stellt steuerbares Einkommen und keine Schenkung dar, weil die Auszahlung aufgrund des libanesischen Gewohnheitsrechts und nicht aus freiem Wille erfolgte (fehlender Schenkungswille).



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