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Erbgang und Landerschliessung schliessen spätere Grundstückgewinnbesteuerung nicht aus

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Liegenschaftshandel: Der Erwerb durch Erbgang und die Landerschliessung durch die Erbengemeinschaft steht einer späteren Besteuerung des Grundstückgewinns als Einkommen nicht entgegen. Die fachmännische Abklärung einer Ueberbauung zum Zeitpunkt der sich abzeichnenden Erbteilung und der sich abzeichnenden Zuteilung der Liegenschaft aus der Erbmasse können gewichtige Gegenargumente darstellen.



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