Der Erbschaftssteuertarif richtet sich nach dem zivilrechtlichen Verwandschaftsverhältnis. Steuerfrei ist nur die Erbschaft des zivilrechtlichen Vaters. Die Erbschaft des biologischen Vaters ist steuerpflichtig - zum Tarif für Nichtverwandte
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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