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Erfassung von Darlehenszinsen bei Fälligkeit

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Darlehenszinsen sind im Zeitpunkt der Fälligkeit im Einkommen zu erfassen, sofern die Zahlung nicht unsicher erscheint. Der Umstand, dass die Zinsen noch nicht bezahlt wurden, ändert daran nichts.



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