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Erfassung von Darlehenszinsen bei Fälligkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 29. Okt. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Darlehenszinsen sind im Zeitpunkt der Fälligkeit im Einkommen zu erfassen, sofern die Zahlung nicht unsicher erscheint. Der Umstand, dass die Zinsen noch nicht bezahlt wurden, ändert daran nichts.



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