Erfassung von Darlehenszinsen bei Fälligkeit
- Michal Sosnecki
- 29. Okt. 2018
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Darlehenszinsen sind im Zeitpunkt der Fälligkeit im Einkommen zu erfassen, sofern die Zahlung nicht unsicher erscheint. Der Umstand, dass die Zinsen noch nicht bezahlt wurden, ändert daran nichts.