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Ergänzende Vermögenssteuer auf Differenz bei Landwirtschaftsverkäufen

  • 16. Dez. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke wird auf der Differenz zwischen Ertrags- und Verkehrswert eine ergänzende Vermögenssteuer erhoben. Für die Berechnung der ergänzenden Vermögenssteuer darf lediglich auf die Jahre nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Gesetzesbestimmung abgestellt werden.



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