Erhöhte Beweisanforderungen bei Provisionszahlungen ins Ausland
- Michal Sosnecki
- 1. Feb. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wird eine Provisionszahlung aus einem Liegenschaftsverkauf an eine Gesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein geleistet, bestehen erhöhte Beweisanforderungen. Fehlen schriftliche Mitteilungen über Kauf- und Verkaufsbemühungen, sind diese erhöhten Beweisanforderungen nicht erfüllt.