top of page

Erhöhte Beweisanforderungen bei Provisionszahlungen ins Ausland

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Feb. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine Provisionszahlung aus einem Liegenschaftsverkauf an eine Gesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein geleistet, bestehen erhöhte Beweisanforderungen. Fehlen schriftliche Mitteilungen über Kauf- und Verkaufsbemühungen, sind diese erhöhten Beweisanforderungen nicht erfüllt.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page