Erhöhte Dividende bei Gegenwartsbemessung als ausserordentliches Einkommen
- Michal Sosnecki
- 16. Sept. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Eine um drei Mal höhere Dividendenausschüttung beim Übergang zur Gegenwartsbemessung ist auch dann als ausserordentliches Einkommen mit einer Jahressteuer zu erfassen, wenn familiäre Gründe und nicht steuerliche Gründe für die geänderte Dividendenpolitik verantwortlich sind.