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AutorenbildMichal Sosnecki

Erhöhung von Bussen bei Verfahrenspflichtverletzung zulässig

Die jährliche Erhöhung der Bussen wegen Verfahrenspflichtverletzung entsprechend dem Verschulden und der jeweiligen ermessensweisen Einschätzung entsprechend ist nicht rechtswidrig.



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