Ermessenseinschätzung: Steuererklärung kein Muss für Einsprachebegründung
- Michal Sosnecki
- 4. Juli 2005
- 1 Min. Lesezeit
Ermessenseinschätzung nach DBG: Das Nachreichen einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung ist eine Frage der ausreichenden Begründung einer Einsprache. In speziellen Situationen, wo beispielsweise mangels verfügbarer Informationen von dritter Seite das rechtzeitige Nachreichen nicht möglich ist, müssen je nach den Umständen ausreichend substanziierte Vorbringen bereits genügen. Das Nachreichen der Steuererklärung ist daher nicht eigentliche Prozessvoraussetzung.