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Ermessenstaxation bei verweigerter Buchführung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Weigert sich die juristische Person, ihre Geschäftsbücher herauszugeben, verletzt sie ihre Mitwirkungs- und Verfahrenspflichten, so dass eine Ermessenstaxation zulässig ist.



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