Ermessenstaxation bei verweigerter Buchführung
- Michal Sosnecki
- 21. Dez. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Weigert sich die juristische Person, ihre Geschäftsbücher herauszugeben, verletzt sie ihre Mitwirkungs- und Verfahrenspflichten, so dass eine Ermessenstaxation zulässig ist.