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Ermessenstaxation bei verweigerter Buchführung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Dez. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Weigert sich die juristische Person, ihre Geschäftsbücher herauszugeben, verletzt sie ihre Mitwirkungs- und Verfahrenspflichten, so dass eine Ermessenstaxation zulässig ist.



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