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Ermessensveranlagung bei unplausiblem Bruttogewinnrückgang

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Jan. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Kann ein Einbruch bei der Bruttogewinnmarge von 60 Prozent auf 28 Prozent von den Steuerpflichtigen nicht plausibel erklärt werden, so sind die Voraussetzungen einer Ermessensveranlagung erfüllt.



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