Ermessensveranlagung bei unplausiblem Bruttogewinnrückgang
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Jan. 2008
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Kann ein Einbruch bei der Bruttogewinnmarge von 60 Prozent auf 28 Prozent von den Steuerpflichtigen nicht plausibel erklärt werden, so sind die Voraussetzungen einer Ermessensveranlagung erfüllt.