Resultiert nach Angaben in der Steuererklärung eine nicht nachvollziehbare Schuldabnahme, darf die Steuerbehörde einen Ermessenszuschlag basierend auf der sog. gemischten Methode – Vermögensentwicklung und Lebensaufwand – berechnen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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