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Ermessenszuschlag bei unordentlicher Buchführung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Okt. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn die Buchhaltung einer GmbH nicht ordnungsgemäss geführt ist, darf die Steuerverwaltung einen Ermessenszuschlag vornehmen.



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