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Ersatzbeschaffung und Vermögensstatus

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Für die Ersatzbeschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen ist nicht die Funktion zu Beginn der Haltezeit, sondern die Funktion im Zeitpunkt der Veräusserung, massgebend. Die Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen, wenn Liegenschaften im Zeitpunkt der Veräusserung Umlaufvermögen darstellen.



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