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Ertragswert ohne Abzug überhöhter Stundensätze

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Mai 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Ermittlung des Vermögenssteuerwertes eines Beratungsunternehmens, welches bisher überdurchschnittlich hohe Stundensätze verrechnete, können bei der Berechnung des Ertragswertes die überhöhten Stundensätze nicht als ausserordentlichen Ertrag in Abzug gebracht werden.



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