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AutorenbildMichal Sosnecki

Facharztausbildungskosten nicht abziehbar wegen eigenständigem Titel

Ausbildungskosten: Die Kosten für die zusätzliche Ausbildung einer Ärztin mit Doktortitel zur Anstrebung des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie sind nicht abzugfähig. Diese Weiterbildung stellt im Prinzip eine eigentliche Ausbildung dar. Sie führt zu einem eigenständigen Titel, der für die Inhaber einen Eigenwert hat.



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