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AutorenbildMichal Sosnecki

Fahrkostenabzug: Beschränkung auf 500 CHF auch für Quasi-Ansässige

Die Norm des Steuergesetzes des Kantons Genf, welche für Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort einen Abzug von maximal 500 Franken vorsieht, gilt auch für Quasi-Ansässige und verstösst nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen.



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