Fahrlässiger Fehler kann Steuerhinterziehung sein
- Thanusiya Wimalanathan
- 1. Feb. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Wird der Steuerverwaltung fahrlässig ein fehlerhafter Pensionskassenbeleg einreicht und kommt es dadurch zu einer zu tiefen Veranlagung, ist eine Bestrafung wegen versuchter Steuerhinterziehung möglich.