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Fahrlässiger Fehler kann Steuerhinterziehung sein

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Feb. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Wird der Steuerverwaltung fahrlässig ein fehlerhafter Pensionskassenbeleg einreicht und kommt es dadurch zu einer zu tiefen Veranlagung, ist eine Bestrafung wegen versuchter Steuerhinterziehung möglich.



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