Verrechnungssteuerrückerstattung: Ein fälschlicherweise in den Akten der Steuerverwaltung angebrachter Vermerk eines Rückerstattungsanspruches bleibt ohne Aussenwirkungen. Ein solches Versehen kann nur dann relevant sein, wenn es in der Form einer behördlichen Zusicherung eine Vertrauenslage schafft.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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