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AutorenbildMichal Sosnecki

Falscher Vermerk zur Verrechnungssteuerrückerstattung ohne Vertrauenslage bleibt ohne Wirkung

Verrechnungssteuerrückerstattung: Ein fälschlicherweise in den Akten der Steuerverwaltung angebrachter Vermerk eines Rückerstattungsanspruches bleibt ohne Aussenwirkungen. Ein solches Versehen kann nur dann relevant sein, wenn es in der Form einer behördlichen Zusicherung eine Vertrauenslage schafft.



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