Fehlende Buchführung führt zu Ermessenstaxation
- Michal Sosnecki
- 28. Juni 2013
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Fehlt es an einer formell korrekten Buchführung, entfällt die natürliche Vermutung, die dort aufgezeichneten Geschäftsvorfälle seien materiell richtig. Damit sind die Voraussetzungen für eine Ermessenstaxation erfüllt.