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Fehlende Buchführung führt zu Ermessenstaxation

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Juni 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Fehlt es an einer formell korrekten Buchführung, entfällt die natürliche Vermutung, die dort aufgezeichneten Geschäftsvorfälle seien materiell richtig. Damit sind die Voraussetzungen für eine Ermessenstaxation erfüllt.



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