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Fehlende Info zu Gemeindesteuer nicht willkürlich

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Feb. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Der blosse Umstand, dass aus der kantonalen Veranlagungsverfügung nicht hervorging, dass noch eine kommunale Steuer zu erwarten ist, ist kein willkürliches und gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten der Steuerbehörden.



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