Fehlende Info zu Gemeindesteuer nicht willkürlich
- Thanusiya Wimalanathan
- 7. Feb. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Der blosse Umstand, dass aus der kantonalen Veranlagungsverfügung nicht hervorging, dass noch eine kommunale Steuer zu erwarten ist, ist kein willkürliches und gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten der Steuerbehörden.