Fehlender Entscheid führt zu Nichteintreten
- Thanusiya Wimalanathan
- 18. Feb. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Richtet sich eine Beschwerde gegen einen Entscheid, so ist dieser der Rechtsschrift beizulegen, ansonsten tritt das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde ein.