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Fehlender Entscheid führt zu Nichteintreten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 18. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Richtet sich eine Beschwerde gegen einen Entscheid, so ist dieser der Rechtsschrift beizulegen, ansonsten tritt das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde ein.




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