top of page

Fehlerhafte Erfolgsrechnung kann Verlustvortrag ausschließen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Nov. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Nov. 2024

Veranlagung: Eine fehlerhafte Erfolgsrechnung für die Vorperiode kann zur Nichtberücksichtigung für einen geltend gemachten Verlust als Verlustvortrag in der Folgeperiode führen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page