Fehlerhafte Erfolgsrechnung kann Verlustvortrag ausschließen
- Michal Sosnecki
- 11. Nov. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Nov. 2024
Veranlagung: Eine fehlerhafte Erfolgsrechnung für die Vorperiode kann zur Nichtberücksichtigung für einen geltend gemachten Verlust als Verlustvortrag in der Folgeperiode führen.