Fehlerhafte Ersatzbeschaffungsrückstellung steuerlich aufrechenbar
- Michal Sosnecki

- 16. Dez. 2015
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Eine in der Vorperiode fälschlicherweise zugelassene Ersatzbeschaffungsrückstellung kann, wenn sie weiterhin bilanziert ist, in der massgeblichen Steuerperiode aufgerechnet werden.