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Fehlerhafte Ersatzbeschaffungsrückstellung steuerlich aufrechenbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Dez. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Eine in der Vorperiode fälschlicherweise zugelassene Ersatzbeschaffungsrückstellung kann, wenn sie weiterhin bilanziert ist, in der massgeblichen Steuerperiode aufgerechnet werden.



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