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Fremdfinanzierte Einmalprämie: Zinsen steuerlich nicht abziehbar bei Steuerumgehung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Okt. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Kapitalversicherung mit fremdfinanzierter Einmalprämie: Bestätigung der Rechtsprechung. Auch unter dem DBG ist zu prüfen ob eine Steuerumgehung vorliegt. Diesfalls sind die Zinsen steuerlich nicht abziehbar. Auch eine teilweise Abziehbarkeit im Umfang (hypothetisch) entgangener Vermögenserträge bei völliger Selbstfinanzierung der Einmalprämie ist nicht zulässig.



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