Frist für Einsprache gegen Quellenbesteuerung
- Michal Sosnecki
- 9. März 2017
- 1 Min. Lesezeit
Bestreitet jemand, der Besteuerung an der Quelle zu unterliegen, muss er dies bis zum 31. März des Folgejahres tun. Später kann einzig die Höhe des Steuerabzuges noch beanstandet werden.