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AutorenbildMichal Sosnecki

Fristbeginn für Beschwerde ans Bundesgericht

Die Beschwerde gegen einen Entscheid ist innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht einzureichen oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post zu übergeben. Wird die Frist durch eine Mitteilung ausgelöst, beginnt sie erst am folgenden Tag zu laufen.



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