Fristbeginn und Nachbesserung bei Amtsblatt-Verfügung
- Michal Sosnecki
- 10. Sept. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wird eine Verfügung durch Publikation im Amtsblatt eröffnet, beginnt die 30-tätige Frist am Tag der Veröffentlichung und nicht erst sieben Tage danach (Zustellfiktion) zu laufen. Reicht jemand in vollem Bewusstsein eine den Begründungs- und Formerfordernissen ungenügende Beschwerde ein, ist keine Frist zur Nachbesserung zu setzen.