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Fristwiederherstellung und Willkürverbot

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Ein Verstoss gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn eine Behörde auf ein Gesuch um Fristwiederherstellung nicht eintritt, weil dieses nicht vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingetroffen ist. Es genügt vielmehr, dass das Gesuch vor Ablauf der Frist der Post übergeben wird.



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