top of page

Gebäudeunterhaltsabzug nur für eigengenutzten Eigentumsanteil

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der Abzug für Gebäudeunterhalt kann nur für jenen Anteil an der Liegenschaft beansprucht werden, welcher tatsächlich im Eigentum der steuerpflichtigen Person steht und deren Eigenmietwert diese versteuert.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page