Gebäudeunterhaltsabzug nur für eigengenutzten Eigentumsanteil
- Michal Sosnecki
- 13. Apr. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Der Abzug für Gebäudeunterhalt kann nur für jenen Anteil an der Liegenschaft beansprucht werden, welcher tatsächlich im Eigentum der steuerpflichtigen Person steht und deren Eigenmietwert diese versteuert.