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AutorenbildMichal Sosnecki

Geldbezug durch Gesellschafter als Einkommen aus Erwerbstätigkeit vermutet

Bezieht ein beherrschender Gesellschafter Geld aus seiner GmbH, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit handelt. Werden andere Zahlungsgründe geltend gemacht, müssen diese belegt werden.



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