Bezieht ein beherrschender Gesellschafter Geld aus seiner GmbH, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit handelt. Werden andere Zahlungsgründe geltend gemacht, müssen diese belegt werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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