Generalunternehmerleistung als wertvermehrende Aufwendung bei Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 24. Aug. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Grundstückgewinnsteuer: Eine Generalunternehmerleistung kann als wertvermehrende Aufwendung angerechnet werden, wenn sie nachgewiesen werden kann.