Gerichtsferien nach BGG für Beschwerden ans Bundesgericht maßgebend
- Michal Sosnecki
- 10. Feb. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Für die Beschwerde ans Bundesgericht sind die Gerichtsferien gemäss BGG massgebend und nicht diejenigen des kantonalen Rechts desjenigen Kantons des letztinstanzlichen Entscheids.