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Gerichtsferien nach BGG für Beschwerden ans Bundesgericht maßgebend

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Feb. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Für die Beschwerde ans Bundesgericht sind die Gerichtsferien gemäss BGG massgebend und nicht diejenigen des kantonalen Rechts desjenigen Kantons des letztinstanzlichen Entscheids.



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