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AutorenbildMichal Sosnecki

Geschäftsliegenschaft bleibt ohne Antrag Geschäftsvermögen im Erbgang

Wird eine Geschäftsliegenschaft eines Quasi-Liegenschaftenhändlers im Rahmen eines Erbganges auf die Ehefrau übertragen, gilt die Liegenschaft weiterhin als Geschäftsvermögen, wenn die Erbin nicht explizit deren Überführung ins Privatvermögen beantragt.



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