Wird eine Geschäftsliegenschaft eines Quasi-Liegenschaftenhändlers im Rahmen eines Erbganges auf die Ehefrau übertragen, gilt die Liegenschaft weiterhin als Geschäftsvermögen, wenn die Erbin nicht explizit deren Überführung ins Privatvermögen beantragt.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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