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Geschäftsvermögen durch Nutzung entscheidend

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Apr. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Liegenschaft qualifiziert in der Steuerperiode 2013 als Geschäftsvermögen, wenn der Steuerpflichtige seine Arztpraxis im Gebäude einrichtete und die Wohnung erst im Jahr 2015 zu Wohnzwecken verwendete. Die fehlende Bilanzierung oder die Absicht, das Grundstück für spätere Rentenzwecke zu erwerben, ist nicht massgebend.



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