Hält ein professioneller Architekt mehrere Liegenschaften im Geschäftsvermögen sowie zwei vollumfänglich mit Eigenmitteln finanzierte und langfristig vermietete Liegenschaften, stellen diese zwei Liegenschaften Privatvermögen dar. Die Qualifikation als selbständiger Liegenschaftshändler führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche von ihm gehaltenen Liegenschaften automatisch seinem Geschäftsvermögen zugehörig sind. Vielmehr muss diese Zuordnung für jede Immobilie einzeln geprüft werden.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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