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Getrennt lebende Ehegatten: Individuelle Eröffnung von Verfügungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Aug. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Getrennt lebenden Ehegatten sind Verfügungen einzeln und getrennt zu eröffnen, auch wenn sie mit der Verfügung gemeinsam veranlagt werden.



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