Getrennt lebende Ehegatten: Individuelle Eröffnung von Verfügungen
- Michal Sosnecki
- 5. Aug. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Getrennt lebenden Ehegatten sind Verfügungen einzeln und getrennt zu eröffnen, auch wenn sie mit der Verfügung gemeinsam veranlagt werden.