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Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel bei Luxuswohnungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Juli 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wer den Erlös aus dem Verkauf einer luxuriösen Ferienwohnung in eine weitere Luxuswohnung reinvestiert und diese ebenfalls ausbaut und verkauft, qualifiziert als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler.



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