Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel bei Luxuswohnungen
- Michal Sosnecki
- 25. Juli 2017
- 1 Min. Lesezeit
Wer den Erlös aus dem Verkauf einer luxuriösen Ferienwohnung in eine weitere Luxuswohnung reinvestiert und diese ebenfalls ausbaut und verkauft, qualifiziert als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler.