Gewerbsmässigkeit: Gewinne aus erwerbsorientierter Tätigkeit steuerbar
- Michal Sosnecki
- 22. Apr. 2005
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Gewerbsmässigkeit: Gewinne aus der Veräusserung von Vermögensgegenständen sind steuerbar, wenn sie sich aus irgendeiner auf Erwerb (Verdienst) gerichteten, über die schlichte Vermögensverwaltung hinausgehenden Tätigkeit ergeben, gleichgültig ob diese im Haupt- oder Nebenberuf, regelmässig wiederkehrend oder nur einmal ausgeübt wird. Eine wirtschaftliche Berechtigung als Konsortialpartner zu 25 % kann zur Annahme der Gewerbsmässigkeit genügen.