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Gewinn aus Bemessungslücke als ausserordentliches Einkommen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 13. Apr. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Der Gewinn, der in der Bemessungslücke infolge geänderter Fakturierungspraxis zusätzlich erzielt wurde, muss als ausserordentliches Einkommen mit einer Jahressteuer erfasst werden.



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