Gewinn aus Bemessungslücke als ausserordentliches Einkommen
- Thanusiya Wimalanathan

- 12. Apr. 2004
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Der Gewinn, der in der Bemessungslücke infolge geänderter Fakturierungspraxis zusätzlich erzielt wurde, muss als ausserordentliches Einkommen mit einer Jahressteuer erfasst werden.